Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sebastian Scholz, Pilatuspool 11, 20355 Hamburg — handelnd unter den Marken „TheDayAds" und „Golfancy" (nachfolgend „Auftragnehmer").

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über Marketing-, Beratungs-, Analyse-, Webdesign- und verwandte Dienstleistungen zwischen dem Auftragnehmer und seinen Auftraggebern.
(2) Der Auftragnehmer erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind oder eine Annahmefrist enthalten.
(2) Der Vertrag kommt durch Gegenzeichnung der Auftragsbestätigung, durch Bestätigung in Textform (auch E-Mail) oder durch einvernehmlichen Leistungsbeginn zustande.

§ 3 Leistungsgegenstand — kein Erfolgsversprechen

(1) Der Auftragnehmer schuldet die sorgfältige, fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen nach dem jeweils aktuellen Stand der branchenüblichen Praxis (Dienstleistung), soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich ein konkretes Werk vereinbart ist.
(2) Ein bestimmter wirtschaftlicher oder messbarer Erfolg — insbesondere Rankings, Sichtbarkeitswerte, Klick-, Kosten-, Conversion-, Lead- oder Umsatzziele — ist nicht geschuldet. Ergebnisse hängen wesentlich von Faktoren außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers ab (u. a. Algorithmen und Richtlinien von Such- und Werbeplattformen, Wettbewerb, Marktumfeld, Mitwirkung des Auftraggebers).
(3) Prognosen, Zielwerte, Benchmarks und Beispielrechnungen sind unverbindliche, erfahrungsbasierte Schätzungen und keine zugesicherten Eigenschaften.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, Inhalte, Freigaben und Zugänge (z. B. Werbekonten, Analytics, CMS, DNS) zur Verfügung.
(2) Verzögert sich die Mitwirkung, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend; entstehender Mehraufwand kann nach dem vereinbarten Stundensatz berechnet werden.
(3) Der Auftraggeber benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.

§ 5 Freigaben und Verantwortung für Inhalte

(1) Erstellte Texte, Anzeigen und sonstige Inhalte werden dem Auftraggeber zur Freigabe vorgelegt. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die inhaltliche und fachliche Richtigkeit.
(2) Die Prüfung der branchen- und berufsrechtlichen Zulässigkeit von Werbeaussagen (z. B. Heilmittelwerberecht, anwaltliches Berufsrecht, Finanzaufsichtsrecht) obliegt dem Auftraggeber; der Auftragnehmer weist auf erkannte Risiken hin, erbringt jedoch keine Rechtsberatung.
(3) Für beigestellte Inhalte (Texte, Bilder, Marken, Kundenstimmen, Einwilligungen) sichert der Auftraggeber zu, über die erforderlichen Rechte zu verfügen, und stellt den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

§ 6 Werbebudgets und Drittkosten

(1) Media- und Werbebudgets werden vom Auftraggeber direkt mit der jeweiligen Plattform abgerechnet; sie sind nicht Bestandteil der Vergütung.
(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für Entscheidungen, Störungen, Richtlinienänderungen, Ablehnungen oder Kontosperrungen der Plattformbetreiber; er informiert den Auftraggeber unverzüglich und unterstützt im Rahmen des Mandats bei der Behebung.
(3) Kosten für Drittleistungen trägt der Auftraggeber; sie werden nur nach vorheriger Abstimmung ausgelöst.

§ 7 Vergütung und Zahlung

(1) Es gilt die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
(2) Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Monatliche Pauschalen werden für den laufenden Monat berechnet, Setup-/Projektleistungen nach Abnahme bzw. gemäß vereinbartem Zahlungsplan.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB). Der Auftragnehmer darf bei Verzug weitere Leistungen bis zum Ausgleich zurückbehalten.
(4) Aufrechnung und Zurückbehaltung durch den Auftraggeber sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 8 Abnahme

(1) Soweit eine Abnahme vereinbart ist, erklärt der Auftraggeber diese unverzüglich nach Bereitstellung der Leistung.
(2) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Werktagen nach Bereitstellung wesentliche Mängel in Textform rügt oder wenn er die Leistung produktiv nutzt.

§ 9 Nutzungsrechte

(1) Mit vollständiger Zahlung der jeweiligen Vergütung erhält der Auftraggeber das nicht ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die für ihn erstellten Arbeitsergebnisse für eigene Geschäftszwecke zu nutzen. Ausschließliche Rechte bedürfen ausdrücklicher Vereinbarung.
(2) Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Rechtseinräumung aufschiebend bedingt.
(3) Methoden, Frameworks, Vorlagen, Analyse-Setups und allgemeines Know-how bleiben beim Auftragnehmer und dürfen — ohne Weitergabe vertraulicher Informationen des Auftraggebers — auch für andere Kunden eingesetzt werden.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

(1) Laufzeit, Mindestlaufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Fehlt eine Regelung, sind laufende Betreuungsverträge mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündbar.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform.
(4) Bei Beendigung erfolgt eine geordnete Übergabe der in den Konten des Auftraggebers liegenden Zugänge und Arbeitsstände.

§ 11 Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder erkennbar vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung. Diese Pflicht besteht drei Jahre nach Vertragsende fort. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

§ 12 Datenschutz

Beide Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften, insbesondere die DSGVO. Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO; eine Vorlage einschließlich der Liste der Unterauftragsverarbeiter stellt der Auftragnehmer bereit.

§ 13 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und erfolglos aufgewendete Werbebudgets, soweit deren Verlust nicht auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht.
(4) Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.
(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 14 Referenznennung

Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber nach vorheriger Zustimmung in Textform mit Name und Logo als Referenz nennen. Die Zustimmung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerruflich.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts — auch bei Auftraggebern mit Sitz im Ausland.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Juli 2026