Marktdaten · Stand 01.01.2026

Wie viele Anwälte gibt es in Deutschland?

Zum 1. Januar 2026 waren in Deutschland 167.547 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zugelassen, die 28 Rechtsanwaltskammern zählten insgesamt 173.504 Mitglieder. Beide Zahlen sind gegenüber dem Vorjahr gestiegen.

Interessanter als die Gesamtzahl ist ihre Zusammensetzung: Die Zahl der Anwältinnen und Anwälte in Einzelzulassung ist im selben Zeitraum gesunken. Dieser Beitrag ordnet die amtlichen Zahlen ein — mit Quelle, Stichtag und Methode zu jeder Angabe.

Die amtlichen Zahlen zum 1. Januar 2026

Auf einen Blick

173.504 Mitglieder in 28 Rechtsanwaltskammern · Vorjahr 172.084 · +1.420 (+0,83 %)

167.547 zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte · Vorjahr 166.504 · +1.043 (+0,63 %)

63.507 Rechtsanwältinnen · Frauenanteil 37,9 % (Vorjahr 37,33 %)

Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer, Mitglieder- und Fachanwaltsstatistik zum 01.01.2026, veröffentlicht am 15.04.2026. Vollerhebung über alle 28 Kammern. Abgerufen am 19.08.2026.

Wo das Wachstum herkommt — und wo es fehlt

Die Gesamtzahl wächst. Die Aufschlüsselung nach Zulassungsart zeigt aber drei gegenläufige Bewegungen:

Zulassungsart01.01.2026VorjahrVeränderung
Einzelzulassung138.420138.715−295 (−0,21 %)
Doppelzulassung20.84820.204+644 (+3,19 %)
Syndikuszulassung8.2797.585+694 (+9,15 %)
Zugelassen gesamt167.547166.504+1.043 (+0,63 %)

Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer, Stichtag 01.01.2026, veröffentlicht 15.04.2026. Die drei Zulassungsarten summieren sich exakt auf die Gesamtzahl (138.420 + 20.848 + 8.279 = 167.547), ebenso die Veränderungen (−295 + 644 + 694 = +1.043).

Das gesamte Wachstum stammt aus Zulassungsarten, die keine eigene Kanzlei betreiben. Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälte sind bei Unternehmen angestellt; Doppelzugelassene verbinden beides. Die Zahl derjenigen, die ausschließlich als niedergelassene Anwälte tätig sind, ist dagegen gesunken — zum wiederholten Mal.

Mit 82,62 % stellt die Einzelzulassung weiterhin die große Mehrheit. Die Richtung der Bewegung ist trotzdem eindeutig.

Auch beim Frauenanteil trennt sich die Statistik nach Zulassungsart. Bei Syndikusrechtsanwälten liegt er bei 59,86 %, bei Doppelzulassungen bei 46,24 %, bei Einzelzulassungen bei 35,33 %. Der Gesamtwert von 37,9 % verdeckt diese Spreizung.

Was eine Anwältin oder ein Anwalt umsetzt

Die wirtschaftliche Seite erhebt das Institut für Freie Berufe in Nürnberg im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer. Der aktuelle Bericht STAR 2025 wertet das Wirtschaftsjahr 2024 aus.

Wirtschaftsjahr 2024

Durchschnittlicher persönlicher Honorarumsatz: 200.000 € — alte Bundesländer 208.000 €, neue Bundesländer 158.000 €

Durchschnittlicher persönlicher Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit: 106.000 €

Quelle: STAR 2025, Institut für Freie Berufe Nürnberg im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer, Ergebnisbericht für das Wirtschaftsjahr 2024. An der Erhebung beteiligten sich 27 Rechtsanwaltskammern. Zahlen direkt aus dem veröffentlichten Bericht entnommen, abgerufen am 19.08.2026.

Die Differenz zwischen beiden Werten entspricht einer Kostenquote von rund 47 %. Das Soldan Institut kommt in einer Befragung von 1.593 Berufsträgern auf eine ähnliche Größenordnung: etwa die Hälfte des Kanzleiumsatzes fließt in den Betrieb, davon 40 % Personal, 22 % Raumkosten, 15 % Ausstattung und 8 % Fremdleistungen.

Zur historischen Entwicklung nur mit klarem Datum. Eine viel zitierte Auswertung zur langfristigen Einkommensentwicklung stammt aus dem Jahr 2014 und betrachtet den Zeitraum 1993 bis 2010: Der Medianumsatz von Einzelkanzleien lag 2010 bei 99.000 € und war damit gegenüber 1993 praktisch unverändert; unter Berücksichtigung von Preissteigerungen und Inflation sprach das Institut von einem Rückgang der Realeinkommen. Diese Aussage beschreibt einen abgeschlossenen historischen Zeitraum und nicht die heutige Lage. Eine vergleichbare inflationsbereinigte Längsschnittanalyse bis 2024 lag mir nicht vor.

Wie Kanzleien heute Mandanten gewinnen

Zur Akquise liegen Befragungsdaten des Soldan Instituts vor. Mehr als 60 % der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte akquirieren über Anwaltsuchdienste und Internetplattformen neue Mandanten. Nur 5 % erhalten auf diesem Weg mehr als 40 % ihrer Mandate.

Quelle: Soldan Institut, Erhebung 2018, 1.179 befragte Berufsträger, Untersuchung von Prof. Dr. Matthias Kilian. Abgerufen am 19.08.2026. Einschränkung: Die Erhebung liegt acht Jahre zurück. Digitales Rechercheverhalten hat sich seither verändert; neuere Vergleichsdaten mit derselben Methodik konnte ich nicht finden.

Die Differenz zwischen beiden Werten ist der eigentliche Befund: Der Kanal ist verbreitet, seine wirtschaftliche Wirkung bleibt bei den meisten aus. Verbreitung und Ertrag fallen auseinander.

Was Sichtbarkeit im Rechtsmarkt kostet

Für bezahlte Suchanzeigen existiert kein deutscher Branchen-Benchmark mit veröffentlichter Methodik. Zwei Datenpunkte lassen sich gegenüberstellen:

USA (Legal Services) gegen drei deutsche Kanzlei-Konten

Klickpreis: 9,87 $  ·  1,84 €

Conversion-Rate: 5,55 %  ·  6,2 %

Kosten pro Anfrage: 131,63 $  ·  29,83 €

USA: WordStream Google Ads Benchmarks 2026 — 13.474 US-basierte Suchkampagnen, Zeitraum 01.04.2025 bis 31.03.2026; die ausgewiesenen Werte sind Mediane. „Attorneys & Legal Services“ wies dort die höchsten Kosten pro Anfrage aller ausgewerteten Branchen aus. Deutschland: eigene Auswertung von drei anonymisierten Kanzlei-Konten über 90 Tage (28.04. bis 26.07.2026), 10.232,61 € Werbebudget, 5.547 Klicks, 343 bestätigte Anfragen. Nur aggregierte Werte, keine Kanzleinamen, keine Standorte.

Kein direkter Vergleich. Der US-Rechtsmarkt ist strukturell anders: Erfolgshonorare sind dort zulässig, es gibt keine an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebundene Vergütung, und einzelne Fallkategorien treiben die Gebote. Die absoluten Werte lassen sich nicht übertragen. Belastbar ist allein die Größenordnung: Der deutsche Markt ist bei bezahlter Suche deutlich weniger umkämpft. Drei Konten sind zudem eine kleine Stichprobe.

Die Zahl, die alle zitieren und niemand belegt

Auf die Frage, welchen Anteil ihres Umsatzes Kanzleien für Marketing aufwenden, findet man durchgängig dieselbe Angabe: 1 bis 4,5 %, meist im Kontrast zur Kosmetikindustrie mit 40 bis 45 %.

Ich habe die meistverlinkte Fundstelle geprüft. Sie nennt keine Quelle, kein Erhebungsjahr und keine Stichprobe. Es handelt sich um eine Einschätzung in einem Fachbeitrag, nicht um ein Erhebungsergebnis. Eine belastbare Erhebung zum Marketingbudget deutscher Kanzleien konnte ich nicht finden.

Zur Einordnung trotzdem eine Rechnung aus zwei belegten Größen: Bei einem durchschnittlichen persönlichen Honorarumsatz von 200.000 € entspricht 1 % einem Betrag von 2.000 € im Jahr, also rund 167 € im Monat. Bei einem Median von 31,03 € je Anfrage aus der oben genannten Auswertung entspräche das etwa 64 qualifizierten Anfragen pro Jahr.

Eigene Rechnung aus zwei benannten Größen. Sie sagt nichts darüber aus, wie viele dieser Anfragen zu Mandaten werden — diese Quote ist kanzleiindividuell und der entscheidende Faktor.

Methodik dieses Beitrags

Wie diese Zusammenstellung entstanden ist

  • Primärquellen zuerst. Die Zahlen der Bundesrechtsanwaltskammer und des STAR-Berichts wurden den Veröffentlichungen der herausgebenden Stellen entnommen, nicht Sekundärberichten.
  • Rechnerische Gegenprobe. Die Zulassungszahlen wurden auf innere Stimmigkeit geprüft: Die drei Zulassungsarten summieren sich exakt auf die ausgewiesene Gesamtzahl, ebenso die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr.
  • Alter der Daten wird genannt. Bei jeder Angabe stehen Stichtag oder Erhebungsjahr. Wo Daten älter sind, ist das als Einschränkung vermerkt.
  • Unbelegtes wird als unbelegt gekennzeichnet, statt es wegzulassen oder zu übernehmen.
  • Eigene Daten nur aggregiert. Keine Kanzleinamen, keine Standorte, keine Einzelkonto-Werte.

Kein Rechtsrat. Dieser Beitrag gibt statistische Veröffentlichungen wieder und ordnet sie aus Marketing-Sicht ein. Er enthält keine Rechtsberatung. Stand aller Angaben: 19.08.2026.

Quellen

QuelleArtUmfang / MethodeBezug
Bundesrechtsanwaltskammer, MitgliederstatistikVollerhebung28 RechtsanwaltskammernStichtag 01.01.2026, veröff. 15.04.2026
STAR 2025, Institut für Freie BerufeBefragung27 beteiligte KammernWirtschaftsjahr 2024
Soldan Institut, AkquisekanäleBefragung1.179 Berufsträger2018
Soldan Institut, KostenstrukturBefragung1.593 Berufsträger
WordStream Google Ads Benchmarks 2026Kontendaten13.474 US-Kampagnen, Mediane04/2025–03/2026
Eigene KontenauswertungKontendaten3 Konten, 90 Tage, aggregiert04–07/2026

Häufige Fragen

Wie viele Anwälte gibt es in Deutschland?

Zum 01.01.2026 waren in Deutschland 167.547 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zugelassen. Die 28 Rechtsanwaltskammern zählten insgesamt 173.504 Mitglieder. Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer, veröffentlicht am 15.04.2026.

Wie hoch ist der Frauenanteil in der Anwaltschaft?

Der Frauenanteil lag zum 01.01.2026 bei 37,9 Prozent, das entspricht 63.507 Rechtsanwältinnen. Er unterscheidet sich stark nach Zulassungsart: bei Syndikusrechtsanwälten 59,86 Prozent, bei Doppelzulassungen 46,24 Prozent, bei Einzelzulassungen 35,33 Prozent.

Was verdient eine Anwältin oder ein Anwalt im Durchschnitt?

Im Wirtschaftsjahr 2024 lag der durchschnittliche persönliche Honorarumsatz bei 200.000 Euro, in den alten Bundesländern bei 208.000 und im Osten bei 158.000 Euro. Nach Abzug der Kosten blieb ein durchschnittlicher persönlicher Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit von 106.000 Euro. Quelle: STAR 2025 des Instituts für Freie Berufe im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer.

Nimmt die Zahl der selbstständigen Anwälte zu oder ab?

Sie nimmt ab. Die Einzelzulassungen sanken zum 01.01.2026 auf 138.420 und damit um 295 gegenüber dem Vorjahr. Das Gesamtwachstum von 1.043 zugelassenen Anwältinnen und Anwälten stammt aus 694 zusätzlichen Syndikuszulassungen und 644 zusätzlichen Doppelzulassungen.

Sebastian Scholz

Sebastian Scholz

Performance Marketing & SEO · TheDayAds

Betreut laufende Google-Ads- und SEO-Mandate für Kanzleien. Die Kontenzahlen in diesem Beitrag stammen aus der eigenen Arbeit; alle übrigen Angaben aus den genannten Veröffentlichungen.

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